Nassanlagen mit Frostschutzbeimischung sind für Nutzungen vorgesehen, bei denen der Einsatz von Trockenanlagen ungeeignet ist, infolge von:
- Grosser Zeitverzögerung
- Schnell anlaufender Brände
- Staubaufwirbelung (Explosionsgefahr)
- Ungenügender Wasserversorgung (Wirkflächenvergrösserung bei Trockenanlagen)
- Ungünstig gelegener frostgefährdeter Teilbereiche
Eine Sprinkleranlage durchzieht alle zu schützenden Gebäudeteile mit einem Netz von Rohrleitungen mit Sprinklern. In Bereitschaft verschließt eine mit Flüssigkeit gefüllte Glasampulle den Sprinkler. Überschreitet die Lufttemperatur durch Brandwärme einen festgelegten Schwellenwert, sprengt die sich ausdehnende Flüssigkeit die Ampulle und löst den Sprinkler aus. Das Löschwasser prallt auf den Sprühteller, der es gleichmäßig über den Brandherd verteilt. Dabei wird das Feuer schon mit wenigen Sprinklern gelöscht und der Schaden auf ein Minimum reduziert. Gleichzeitig erfolgt die Alarmierung interner und externer Rettungskräfte.
Frostgefärdete Bereiche:
- Öffentliche Gebäude und Einrichtungen
- Tiefgaragen
- Logistikbereiche
- Hochregallager
- Industriebetriebe