Modernisierung

Brandschutzeinrichtungen werden mit vom VKF zugelassenen Komponenten zum System zusammengebaut und gelten zum Zeitpunkt der Installation als „Stand der Technik“. Dies bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Installation die aktuellsten Produkte montiert und installiert werden. Durch den Betrieb der Brandschutzanlagen altern diese durch deren Einsatz und deren natürlichen Alterung. So sind Sprinkleranlagen in der Regel ständig unter Betriebsdruck. Schaumbeimischungskonzentrate altern durch allfälligen Lichteinfluss und durch Temperaturschwankungen. Brandmeldeanlagen sind im Normalfall ebenfalls 24 Stunden in Betrieb und detektieren fortlaufend. Nicht überall ist die Luft rein, so dass es früher oder später zu Verschmutzungen von Messkammern und Linsen führen kann. Normale Reinigungsaktivitäten werden anlässlich der Wartungsarbeiten vollzogen, andere hingegen erfordern eine Inspektion und allenfalls den Austausch gewisser Komponenten, was zu einer Teil-Sanierung einer Anlage führt.

Modernisierung & Sanierung

Bei Sprinkleranlagen ist gesetzlich vorgeschrieben, dass alle 20 Jahre eine Generalrevision fällig ist. Bei diesen Generalüberholungen sind stichprobenweise Untersuchungen in den montierten Rohrleitungen zu machen, indem Rohrabschnitte aus der bestehenden Anlage herausgetrennt und analysiert werden. Ebenso sind stichprobenweise eine Anzahl Sprinklerköpfe auf die Funktionalität hin zu testen: dabei wird mittels Prüfgerät geprüft, ob die Glasfässchen bzw. Glasampullen in den Sprinklerköpfen bei der vorgegebenen Temperatur öffnen. Auf Grund dieser Testergebnisse wird festgelegt, in welchem Umfang eine Sanierung zu erfolgen hat.

Bei Brandmeldeanlagen werden ebenfalls turnusgemäss Rauchmelder und Rauchansaugsysteme geprüft, allenfalls gereinigt oder durch Neue ersetzt. Modernisierungen können dann anfallen, wenn Systemerweiterungen infolge Um- oder Anbau anstehen. Sind beispielsweise moderne Rauchmelder mit bestehenden Rauchmeldern nicht mehr kompatibel, ist eine Teilmodernisierung oftmals folgerichtig.

Gaslöschanlagen bevorraten das Löschgas in Behältern in Form von Druckflaschen. Über dem eigentlichen Löschmittel ist ein Druckpolster mit bis zu 300 bar überlagert. Gemäss den Bestimmungen der Druckbehälterverordnung DBV sind Druckflaschen regelmässigen Druckprüfungen zu unterziehen. Dabei werden diese Stahlflaschen auch geröntgt um sich anzeichnende Leckagen durch Materialermüdungen oder Beschädigungen rechtzeitig zu erkennen.

Die Spezialisten von MINIMAX unterstützen dabei, welcher Umfang und welche Art von Sanierungsmassnahmen die geeigneten sind. Dabei soll die Verhältnismässigkeit der Sanierungsmassnahmen im Zentrum stehen um einerseits die Funktionalität für die nächsten Betriebsjahre sicherzustellen und andererseits, um die Kostenfolge für den Eigentümer möglichst gering zu halten. Regelmässige Wartungen und Unterhaltsarbeiten und sinnvolle Modernisierungen senken die gesamten Betriebskosten einer Brandschutzanlage merklich.