
Einblasöffnungen:
Der Aufstellungsplatz für mobile Lüftungsapparate muss so gross sein, dass mit dem Luftkegel des Lüfters, die ganze Fläche einer Öffnung abgedeckt werden kann. Der Lüfter sollte dazu mindestens drei bis vier Meter Entfernung von der Einblasöffnung haben. Die relevanten Aufstellungsorte für die mobilen Lüfter, sind in der Konzeptentwicklung mit der Feuerwehr abzusprechen.
Abströmöffnungen:
Um einen guten Wert zu erreichen, sollte die Summe der Abströmöffnungen, dem 0.5- bis 1-fachen Wert der Einblasöffnungen entsprechen. Vorgesehen für die Abströmöffnungen sind die höchsten Stellen im Raum. Die Öffnungen müssen jederzeit mit der Fenstermotoren betriebsbereit sein. Die Abströmöffnungen müssen ausserdem jederzeit für die Feuerwehrmänner zugänglich sein.